Unfallflucht

Ausgeparkt und an einem anderen Fahrzeug oder einem Zaun hängen geblieben? An parkenden Autos vorbeigefahren und dabei ein Auto gestreift?

Dies sind die Klassiker für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn man nach derartig verursachten Schäden einfach weiter fährt. Wichtig hier ist natürlich, dass man den Unfall bemerkt hat. Einen Unfall oder einen Schaden, den man weder akustisch noch taktil oder visuell wahrnimmt, erfüllt nicht den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Wie verhalte ich mich nun, wenn ich einen Unfall hatte und keine Person am beschädigten Fahrzeug oder der beschädigten Sache zu sehen ist?

Eines Vorweg! Ein Zettel mit Nummer und Anschrift reicht nicht aus! Das ist leider ein weit verbreiteter, unwahrer Mythos.

Ich muss eine angemessene Zeit warten und am besten im Zweifel immer die Polizei benachrichtigen. Nur so kann ich dem Vorwurf der Unfallflucht entgehen.

Wenn man in den Fokus der Ermittlungen gerät bezüglich einer Unfallflucht und es zu einer Verurteilung kommt, erhält man in den meisten Fällen eine Sperre und der Führerschein wird eingezogen. Daher sollte man zur Vermeidung derartiger Sanktionen immer die Polizei über einen Unfall am besten sofort bzw. so schnell wie möglich informieren.

Wenn der Geschädigte bei einem Unfall anwesend ist, sollten Sie natürlich erst recht nicht wegfahren. Sie müssen mindestens Ihr Kennzeichen und Ihren Namen und Anschrift den Geschädigten mitteilen. Dieser muss die gleichen Daten Ihnen wiederum als Unfallbeteiligter geben. Es ist ratsam auch die Versicherungsdaten herauszugeben. Wenn diese nicht bekannt sind, ist es nicht so schlimm, da über das Kennzeichen die Versicherung abgefragt werden kann.

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